Wir arbeiten daran, unser Online-Angebot, im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage bilden die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot www.stuttgarter-innovationspreis.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 nicht vollumfänglich vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitv-test.de/ vom 4. Februar 2021.
Nicht oder noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
• PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 gibt es in Kürze Erläuterungen zu dieser Website in Leichter Sprache
• zum Inhalt und
• zu Funktionen und Navigation.
In Kürze folgt dazu noch das Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Nach Fertigstellung der Website werden diese Informationen über die entsprechenden Menü-Symbole zu erreichen sein.
Sollten Sie unter www.stuttgarter-innovationspreis.de auf einen nicht barrierefreien Inhalt stoßen, der auch unter stuttgart.de nicht zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Webkoordination Barrierefreiheit auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte in zugänglicher Form anzubieten.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Website www.stuttgarter-innovationspreis.de hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Kontaktangaben und Feedback
Wenn Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Feedback zur Barrierefreiheit dieser Seite können Sie über innovationspreis@stuttgart.de abgeben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Dienststelle der Stadt Stuttgart nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialalministerium.baden-wuerttemberg.de/
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. Februar 2021 erstellt und am 28. September 2022 aktualisiert.